B Personenkraftwagen

Fahrerlaubnisklasse B, BE und B96 im Überblick

Allein das Wort „Führerschein“ steht schon als Synonym für den PKW-Führerschein. Wenn Sie den „Führerschein machen“ wollen heißt dies, die Prüfung bestehen und ein guter Autofahrer werden wollen. Wir zeigen Ihnen den sicheren Weg dahin. Sie brauchen dazu Wissen und Erfahrung.

Wissen brauchen Sie, weil sich ein Auto nicht immer nach Ihren Wünschen bewegt, sondern Naturgesetzen folgt, die Sie kennen müssen, und weil der Straßenverkehr sich nicht von selbst regelt, sondern durch Verordnungen und Gesetze geregelt wird, die sie auch kennen müssen.

 Fahrerlaubnisklasse BFahrerlaubnisklasse BE
Klasse:BBE
Alter:Sie müssen mindestens 18 / (17) Jahre alt sein.Sie müssen mindestens 18 / (17) Jahre alt sein.
Zugfahrzeug:Kraftwagen bis 3,5 t zGMKraftwagen bis 3,5 t zGM
Anhänger:Alle Anhänger bis 750 kg zGM

Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM
Vorbesitz:NeinNein
schließt ein:AM, L-/-
Wortlaut:Kraftwagen bis 3,5 t zGMKraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.

 

 

 Fahrerlaubnisklasse B96
Klasse:B Schlüsselzahl 96
Alter:Sie müssen mindestens 18 / (17) Jahre alt sein.
Zugfahrzeug:Kraftwagen bis 3,5 t zGM
Anhänger:Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg
Vorbesitz:B
Wortlaut:Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.

 

 

 

Für ihre erfolgreiche Ausbildung und Prüfung ist eine umfassende und gründliche Ausbildung von ausschlaggebender Bedeutung.

Im theoretischen Zusatzunterricht, mit modernsten Medien (Video, CDI, CD-ROM, DVD, Online, etc.) vermittelt Ihnen der Fahrlehrer das notwendige Wissen für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Der Unterrichtsstoff wird in 14 Doppelstunden erteilt.

AUSBILDUNG UND PRÜFUNG

 Fahrerlaubnisklasse BFahrerlaubnisklasse BE
Klasse:BBE
Theorie:12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff.
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis:Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung Theorie:bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen

bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen
Theorieprüfung entfällt
Prüfung Praxis:Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 45 Minuten
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 45 Minuten

 

 

 

In der praktischen Ausbildung lernen Sie zunächst grundlegende Dinge, die zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr erforderlich sind.

Nach der sog. Grundstufe führt Sie der Fahrlehrer über die Aufbaustufe zur Leistungsstufe, dass heißt, sie absolvieren nun Ihre Übungsfahrten im „Großstadtdschungel“. Aber keine Angst, Ihr Fahrlehrer steht Ihnen jederzeit als Partner hilfreich zur Seite.

Nach dieser Grundausbildung sind besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben, die Sie zur Prüfungsreife führen.

Kontakt

Telefon: +49 261 88 74 14 00
Email: info@fahrschule-mueller-gmbh.com
Friedrich-Ebert-Ring 39 | 56068 Koblenz
Mo - Do 11:00 - 18:30 Uhr | Fr. 11:00 - 14:00 Uhr

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