A - Krafträder

A - KRAFTRÄDER

Motorradfahren macht Spaß und bietet einzigartige Erlebnisse. Es ist wohl die faszinierendste Art, sich auf der Straße fortzubewegen. Mit keinem Kraftfahrzeug ist man der Natur so nahe, erlebt man das Fahren so unmittelbar und intensiv, erfährt man die Kameradschaft und unvergleichbare Hilfe Gleichgesinnter.

Die Faszination Motorrad erschließt sich aber nur dem, der bereit ist, sich auf die Maschine einzulassen, sich mit ihr intensiv auseinander zusetzen. Ein Motorrad lässt sich nicht einfach benutzen, es will beherrscht werden. Zu dieser nötigen Selbstkontrolle gehört auch der Grundsatz, nur dann Motorrad zu fahren, wenn man ganz fit und hellwach ist.

 Fahrerlaubnisklasse A1Fahrerlaubnisklasse A2
Klasse:A1A2
Alter:Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
km/h:mehr als 45 km/hkeine Begrenzung
Hubraum:Hubraum max. 125 cm³keine Begrenzung
Leistung:max. 11 kWnicht mehr als 35 kW
Vorbesitz:NeinNein
schließt ein:AMA1, AM
Wortlaut:a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
 Fahrerlaubnisklasse A
Klasse:A
Alter:Sie müssen mindestens zu a) 24 und zu b) 21 Jahre alt sein.
km/h:mehr als 45 km/h
Hubraum:mehr als 50 cm³
Vorbesitz:Nein
schließt ein:A1, A2 und AM
Wortlaut:a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Für eine erfolgreiche Ausbildung und Prüfung ist eine umfassende und gründliche Ausbildung von ausschlaggebender Bedeutung.

Im theoretischen Zusatzunterricht vermittelt der Fahrlehrer das notwendige Rüstzeug für das sicher Führen von Motorrädern. Im Regelfall wird der Unterrichtsstoff in 16 Doppelstunden erteilt.

Bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis reduzieren sich zwar die Ausbildungsstunden, aber Lernen hat noch niemandem geschadet.

AUSBILDUNG UND PRÜFUNG

Theorie:12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Praxis:Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden Dunkelheit
Prüfung Theorie:bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen

bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen

A2, A: Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2.

Prüfung Praxis:A1: Dauer mindestens 45 Minute
A2, A: Dauer mindestens 60 Minuten, bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: 40 Minuten

Für eine erfolgreiche Ausbildung und Prüfung ist eine umfassende und gründliche Ausbildung von ausschlaggebender Bedeutung.

Im theoretischen Zusatzunterricht vermittelt der Fahrlehrer das notwendige Rüstzeug für das sicher Führen von Motorrädern. Im Regelfall wird der Unterrichtsstoff in 16 Doppelstunden erteilt.

Bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis reduzieren sich zwar die Ausbildungsstunden, aber Lernen hat noch niemandem geschadet.

Kontakt

Telefon: +49 261 88 74 14 00
Email: info@fahrschule-mueller-gmbh.com
Friedrich-Ebert-Ring 39 | 56068 Koblenz
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