Fahrerlaubnisklassen

In Deutschland werden die europäischen Fahrerlaubnisklassen, wie sie im EU-Recht festgelegt sind, angewendet. Zusätzlich gibt es jedoch noch nationale Fahrerlaubnisklassen, die nur in Deutschland gültig sind. Zur Orientierung finden Sie hier einen kurzen Überblick.

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.

A1/ B 196

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

B

Kraftwagen bis 3,5 t zGM

BE

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.

B96

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.

C1

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zGM bis 7,5 t zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

C1E

Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zGM) mit einem Anhänger über 750 kg zGM, Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zGM) mit einem Anhänger über 3,5 t zGM.

C

Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zGM.

CE

Kraftwagen über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zGM.

D1

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

D1E

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM.

D

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

DE

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM.

                                                         

Nationale Klassen und Sonstige

L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

T

Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.

MOFA

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder, maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor

Flurförderfahrzeuge – Der Flurfördermittelschein (umgangssprachlich auch „Staplerschein“ genannt) ist die Berechtigung zum betrieblichen Führen insbesondere von Gabelstaplern (aber auch anderer Flurförderzeuge) nach Vorschriften der Berufsgenossenschaften in den Mitgliedsbetrieben.

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