Unsere Fahrschule

AM - MOPEDS & QUADS

Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse AM erlangen Sie auch eine besondere Verantwortung. Einerseits haben Sie aufgrund der Geschwindigkeit die Möglichkeit am fließenden Straßenverkehr teilzunehmen, andererseits werden Sie aber leider mit Ihrem Kleinkraftrad von anderen Verkehrsteilnehmern immer wieder unterschätzt.

Sie brauchen dazu Wissen und Erfahrung. Wissen brauchen Sie, weil der Straßenverkehr sich nicht von selbst regelt, sondern durch Verordnungen und Gesetze geregelt wird, die Sie auch kennen müssen. Erfahrung erlangen Sie durch gezielten praktischen Unterricht von Fahrlehrern, die sich nicht nur beruflich mit Kleinkrafträdern befassen.

 Fahrerlaubnisklasse AM
Klasse:AM
Alter:16 Jahre,
mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Geschwindigkeit:max. 45 km/h
Hubraum:max. 50 cm³
Vorbesitz:Nein
schließt ein:Prüfbescheinigung für Mofas
Wortlaut:a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

d) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungs-motoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Für eine erfolgreiche Ausbildung und Prüfung ist eine umfassende und gründliche Ausbildung von ausschlaggebender Bedeutung.

 

Im theoretischen Zusatzunterricht vermittelt der Fahrlehrer das notwendige Rüstzeug für das sichere Führen von Leichtkrafträdern. Im Regelfall wird der Unterrichtsstoff in 12 Doppelstunden erteilt.

AUSBILDUNG UND PRÜFUNG

Theorie:12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Prüfung Theorie:Fragebogen mit 20 Fragen
ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Prüfung Praxis:Dauer mindestens 45 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften)

In der praktischen Ausbildung lernen Sie zunächst den Umgang mit dem Mokick auf verkehrsarmen oder verkehrsfreien Straßenabschnitten.

Erst im Anschluss daran fahren Sie im öffentlichen Straßenverkehr, begleitet vom Fahrlehrer, der Ihnen über Funk alle erforderlichen Anweisungen und Korrekturen übermitteln kann. Je nach Kenntnis bzw. Vorerfahrung werden Sie in etwa zwischen 2 und 8 Fahrstunden benötigen.

Viel Erfolg!

Kontakt

Telefon: +49 261 88 74 14 00
Email: info@fahrschule-mueller-gmbh.com
Friedrich-Ebert-Ring 39 | 56068 Koblenz
Mo - Do 11:00 - 18:30 Uhr | Fr. 11:00 - 14:00 Uhr

Fahrschule Müller Gmbh

Verwaltungssitz

öffnungszeiten

Alle Rechte vorbehalten
Fahrschule Müller GmbH
© 1998 – 2021